Schuljahr 2026/27
Schulanmeldung
3./4. März 2026
Den genauen Termin erhalten Sie per E-Mail. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihr Kind zu diesem Termin mitbringen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch (ausländische Eltern auch den Reisepass)
- Nachweis über Masernimpfung (Impfpass)
- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung (kann auch nachgereicht werden)
- Bestätigung der U9-Untersuchung
- falls alleinerziehend: Sorgerechtsbeschluss
- ausgefüllten gelben Notfallzettel (erhalten Sie am Elternabend im Januar)
- Übergabebogen "Informationen für die Grundschule" (erhalten Sie vom Kindergarten)
Schulespiel
Mittwoch, 11. März 2026
Teilnahme für Ihr Kind ist verpflichtend!
Einschulungspflichtig
a) regulär schulpflichtig, d.h. alle Kinder, die zwischen dem 1.10.2019 und 30.06.2020 geboren sind.
b) im Vorjahr zurückgestellt, das betrifft Kinder, die zwischen 1.10.2018 und 30.06.2019 geboren sind.
c) Korridorkinder des Vorjahres, d.h. Kinder, die zwischen 01.07.2019 und 30.09.2019 geboren sind.
Eingeschult werden können...
a) Korridorkinder, die zwischen 01.07.2020 und 30.09.2020 geboren sind.
Korridorkinder durchlaufen das Anmeldeverfahren wie alle schulpflichtigen Kinder auch. Im Anschluss erhalten die Erziehungsberechtigten eine Beratung und eine Empfehlung.
Die endgültige Entscheidung obliegt den Eltern. Diese teilen Sie der Schule schriftlich bis zum 10. April 2026 mit (Formulare erhalten Sie bei der Schulanmeldung).
b) vorzeitige Einschulung auf Antrag für Kinder, die zwischen 01.10.2020 und 31.12.2020 geboren sind.
c) vor-vorzeitige Einschulung auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten für Kinder, die ab dem 01.01.2021 geboren sind.

